Sie überlegen, die DRF Luftrettung in Ihrem Testament zu berücksichtigen, und möchten sich unverbindlich informieren? Hier beantworten wir oft gestellte Fragen zu Testament, Erbe, Vermächtnis und Nachlass. Gern beraten wir Sie auch persönlich.
Ihre Fragen zu Testament und Testamentsspende
Gut zu wissen
Ohne Testament gilt in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Entspricht diese nicht Ihren Vorstellungen oder möchten Sie zusätzlich nahestehende Personen oder eine gemeinnützige Organisation wie die DRF Luftrettung berücksichtigen, müssen Sie ein Testament verfassen. Gibt es keine Erben, fällt Ihr Vermögen an den Staat.
Ja. Ein Testament regelt, wer Ihr Vermögen erhält, unabhängig davon wie hoch es ist. Nur so können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen gestalten. Sie müssen in Ihrem Testament keine konkreten Beträge festlegen. Stattdessen können Sie beispielsweise bei den Vermächtnissen Prozentanteile bestimmen. So passt sich der Anteil automatisch daran an, wie viel Geld später übrig bleibt.
Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, verfassen Sie es vollständig handschriftlich, unterschreiben mit Vor- und Nachnamen und ergänzen Ort und Datum. Formulieren Sie Ihren Letzten Willen möglichst eindeutig. Weitere Informationen finden Sie in unserem kostenfreien Testamentsratgeber.
Wenn Sie die DRF Luftrettung in Ihrem Testament bedenken möchten, setzen Sie den Förderverein DRF e. V. mit seinem vollständigen Namen und der Anschrift ein: DRF e. V., Rita-Maiburg-Str. 2, 70794 Filderstadt. So ist eindeutig geregelt, wen Sie bedenken möchten. Haben Sie spezielle Wünsche oder Fragen, beraten wir Sie gern persönlich.
Sie können unseren Förderverein DRF e. V. als Alleinerben oder Miterben einsetzen oder ihm ein Vermächtnis, beispielsweise einen Geldbetrag oder Wertgegenstände hinterlassen. Auch eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Stiftung hilft, die hohe Qualität unserer Luftrettung für die Zukunft zu sichern. Wir beraten Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Ja. Sie können dem DRF e. V. ein Haus oder eine Wohnung vererben oder als Vermächtnis hinterlassen. Lassen Sie sich dazu frühzeitig beraten. Wenn Sie überlegen, die DRF Luftrettung zu begünstigen, informieren wir Sie gern unverbindlich über die Möglichkeiten und vermitteln den Kontakt zu Fachleuten.
Neben Geldbeträgen können Sie auch Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlungen, Immobilien oder andere Sachwerte zugunsten der DRF Luftrettung hinterlassen. Wir veräußern diese Werte fachgerecht und zum besten Preis. Der Erlös fließt unmittelbar in die Weiterentwicklung unserer Luftrettung. Darüber hinaus können Sie den DRF e. V. als Bezugsberechtigten Ihrer Lebensversicherung einsetzen.
Ja. Wenn Ihnen eine bestimmte Luftrettungsstation oder ein Bereich unserer Arbeit besonders am Herzen liegt, können Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Bitte besprechen Sie Ihren Wunsch vorab mit uns, damit wir ihn in Ihrem Sinne umsetzen können. Testamentarische Zuwendungen ohne Zweckbindung können wir dort einsetzen, wo sie für die Luftrettung die größte Wirkung entfalten. Unser erfahrenes Team berät Sie gern.
Natürlich können Sie die DRF Luftrettung zu Lebzeiten unterstützen – etwa mit einer Großspende oder einer Schenkung. So sorgen Sie dafür, dass Patientinnen und Patienten auch künftig im Notfall schnell und bestmöglich medizinisch versorgt werden können. Wir beraten Sie gern.
Ja. Mit einer Stiftung schaffen Sie bleibende Wirkung. Während wir Testamentsspenden zeitnah und direkt einsetzen müssen, bleibt das Stiftungskapital dauerhaft erhalten. Ob Zustiftung, Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung: Sie haben zahlreiche Möglichkeiten zu stiften. Wir unterstützen Sie gern, Ihre Vorstellungen zu verwirklichen.
Selbstverständlich. Viele unserer Unterstützerinnen und Unterstützer möchten beides verbinden. Sie sichern ihre Angehörigen beispielsweise ab, indem sie sie als Erbinnen bzw. Erben einsetzen, und hinterlassen der DRF Luftrettung einen Teil Ihres Vermögens als Vermächtnis.
Ja. In diesem Fall empfehlen wir, nur eine oder wenige Organisationen als Erbende einzusetzen und weitere mit einem Vermächtnis zu bedenken. Das erleichtert die Abstimmung zwischen den Erbinnen und Erben und spart Zeit bei der Nachlassabwicklung.
Nein. Der Förderverein DRF e. V. ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Jede testamentarische Zuwendung oder Zustiftung kommt daher ohne Abzug der Luftrettung zugute. Wie wir Spenden einsetzen, erfahren Sie im Jahresbericht des DRF e. V.
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern und durch ein neu datiertes für ungültig erklären. Bei einem handgeschriebenen Testament streichen oder ergänzen Sie dazu Passagen eigenhändig, versehen die Änderungen mit dem neuen Datum und Ihrer Unterschrift. Ein notarielles Testament widerrufen Sie am einfachsten, indem Sie ein neues aufsetzen. Bei Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten empfehlen wir, sich bereits bei der Erstellung rechtlich beraten zu lassen.
Setzen Sie den Förderverein der DRF Luftrettung als Erben ein, regeln wir Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen: Wir lösen Ihren Haushalt auf, erfüllen Ihre Vermächtnisse, verkaufen Immobilien oder Wertgegenstände und übernehmen alle Aufgaben, die Sie in Ihrem Letzten Willen festgelegt haben – etwa die Grabpflege oder die Vermittlung Ihres Haustiers in gute Hände. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Nachlassabwicklung.
Wenn Sie überlegen, die DRF Luftrettung in Ihrem Testament zu berücksichtigen, beraten wir Sie gern persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen zu Erbschaften und Vermächtnissen und besprechen Ihre Vorstellungen diskret, individuell und unverbindlich. Setzen Sie den DRF e. V. als Erben ein, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch kostenfrei unseren Fachanwalt für Erbrecht. Melden Sie sich gern telefonisch unter +49 711 7007-2238 oder per E-Mail an testament@drf-luftrettung.de.
Ja. Unser Testamentsratgeber hilft Ihnen, Ihren Letzten Willen bewusst zu gestalten – mit Informationen zur gesetzlichen Erbfolge, zu Testament und Vermächtnis sowie praktischen Mustertestamenten. Über unser Online-Formular können Sie den Testamentsratgeber kostenfrei anfordern. Darüber hinaus laden wir gelegentlich zu Webinaren zum Erbrecht ein. Bei individuellen Anliegen wenden Sie sich gern persönlich an uns.
Wir beraten Sie persönlich
Sie haben weitere Fragen oder möchten Ihre Vorstellungen besprechen? Schreiben Sie uns. Wir beraten Sie persönlich, diskret und unverbindlich.
Kontaktformular
Spendenkonto des Fördervereins
Empfänger: DRF e. V.
Bank: Commerzbank AG
IBAN: DE86 7004 0070 0711 7010 70, BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE86 7004 0070 0711 7010 70
BIC: COBADEFFXXX
Ihre Spende an den DRF e. V. ist steuerlich absetzbar.
Der Förderverein der DRF Luftrettung ist als gemeinnützig
und mildtätig anerkannt.